Ohrenärztliche Verordnung (nur bei Erstversorgung) Hörgeräte Cham, Hörgeräte Roding, Hörgeräte Wörth an der Donau
Sie sollten sich von Ihrem Ohrenarzt eine Verordnung ausstellen lassen, damit sich Ihre Krankenkasse an Ihrem Hörgerät finanziell beteiligt. Diese Verordnung können Sie gleich am 1. Termin der Hörgeräteversorgung mitbringen oder erst im Laufe der Anpasszeit bei uns abgeben.
Vergleichende Anpassung Hörgeräte Cham, Hörgeräte Falkenstein, Hörgeräte Wörth an der Donau, Hörgeräte Roding
Damit das richtige Hörsystem für Sie gefunden werden kann, sollten Sie vergleichen, indem Sie verschiedene Hörgeräte austesten. Es werden nun die verschiedenen Hörgeräte individuell auf Ihren Hörverlust eingestellt und Ihnen sämtliche Handhabungshinweise erklärt.
Probierphase Gehörschutz Cham, Gehörschutz Roding, Gehörschutz Wörth an der Donau, Gehörschutz Falkenstein
Um die Geräte in verschiedenen Situationen austesten zu können, nehmen Sie die bereits angepassten Hörgeräte zur Probe mit nach Hause. Eine Woche Probezeit ist der Regelfall. Auf diese Weise können Sie dann die verschiedenen Qualitätsstufen der Hörgeräte austesten, bis Sie das passende Gerät für Sie gefunden haben.
Diese Probephase ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Abrechnung mit den Krankenkassen Gehörschutz Falkenstein, Gehörschutz Wörth an der Donau, Gehörschutz Cham
Nachdem Sie sich für ein Hörgerät entschieden haben und einen 2. Besuch beim HNO-Arzt für eine Kontrolle erledigt haben, übernehmen wir für Sie die Abrechnung bei den gesetzlichen Krankenkassen.